SEE PARK HAUS

Am Seepark Campus im Stromeyersdorf Konstanz

Das Konstanzer Gewerbegebiet Stromeyersdorf besticht durch eine optimale Lage und Verkehrsanbindung und wird nun ergänzt durch ein modernes Parkhaus im Zentrum des wachsenden Gebietes. Um der Nachfrage an Stellplätzen der ansässigen und neuen Unternehmen nachzukommen, wurden 209 Parkplätze im See Park Haus errichtet. Kurzzeitparken als auch Dauerparkplätze stehen zur Verfügung.

Das Parkhauses ist seit dem 01.12.2019 in Betrieb.

Fest zugewiesene Parkplätze 85€/Monat
Freie Parkplatzwahl 75€/Monat

Preise je inkl. MwSt.
Mindestmietdauer 3 Monate

Eine halbe Stunde kostenfrei.
Jede angefangene Stunde 1€

Anfahrt

Konstanz-Stromeyersdorf

Das Konstanzer Gewerbegebiet Stromeyersdorf liegt im Nordwesten der Innenstadt mit Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel (10 Min bis ins Zentrum). Sie erreichen das Parkhaus über die B33 aus Stuttgart oder von der Fähre Meersburg-Staad kommend. Aus der Schweiz folgen Sie der A7 auf die B33 nach dem Grenzübergang.

Die Unternehmen im Gewerbegebiet sind fußläufig von hier gut zu erreichen, der Seerhein und die anliegenden Gastronomiebetriebe liegen ebenso in Sichtweite des Parkhauses.

Kontakt

Wenn Sie Interesse an einem Parkplatz oder Fragen zum See Park Haus haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Schicken Sie uns eine Email über das nebenstehende Formular oder rufen Sie uns an: +49 (0)7531 94 22 90

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Mit der Nutzung unseres Kontaktformulares erklären Sie sich mit unserem Datenschutz einverstanden.

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Parkplatzordnung

Parkhausgesellschaft GmbH

Öffnungszeiten:

Täglich von 6 Uhr bis 22 Uhr. Nach 22 Uhr ist eine Einfahrt nicht mehr möglich. Der Parkschein wird für den Zugang zum Parkhaus benötigt (nach 22 Uhr).

Mit der Nutzung des Parkplatzes akzeptieren Sie die Parkgebühren und erkennen folgende Bedingungen an:

  1. Auf dem Parkplatz gelten die Vorschriften der StVO und gesetzliche Vorgaben, z.B. Umwelt- und Feuerschutz.
  2. Fahrzeuge dürfen nur auf einer markierten Stellfläche abgestellt werden.
  3. Die Fahrwege sind freizuhalten, insbesondere die Ein- und Ausfahrten.
  4. Für Schäden, die durch Dritte an Ihrem Fahrzeug verursacht werden oder für den Inhalt Ihres Fahrzeuges wird keine Haftung übernommen.
  5. Die Bewachung oder Verwahrung der eingestellten Fahrzeuge oder eine sonstige Tätigkeit, die über die Stellplatzüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Parkplatzbetreiber / Eigentümer übernimmt demgemäß keine Obhutspflichten.
  6. Der Gebrauch von offenem Licht und Feuer, das Rauchen sowie alle anderen feuergefährlichen Handlungen sind im Parkhaus und den brandgefährdeten Nebenräumen polizeilich strengstens verboten.

 

Parkplatzgebühren

0-30 min                                                          – kostenfrei

Jede angefangene Stunde                          – 1,00 EUR

Tagessatz                                                           – 20,00 EUR

Bei Verlust der der Kurzzeit Parkkarte
wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
des Tagessatzes fällig                                    – 20,00 EUR

 

Dauerparker

  • freie Platzwahl 75,00 EUR
  • fest zugewiesener Parkplatz 85,00 EUR